Wallbox-Förderung

Den Zuschuss von 900€ gibt es pro Ladepunkt für die privaten Wallboxen sowohl für private Haus- oder Wohnungsbesitzer, als auch für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Voraussetzungen zur Förderung
1. Nach Angaben der KfW werden alle Ladestationen für Elektroautos gefördert, die nicht öffentlich und einem Wohngebäude in der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen sind.
2. Die Wallbox muss eine Ladeleistung von 11 kW haben. Wer ein Modell mit höherer Ladeleistung wählt, erhält die Förderung, wenn das Modell vom Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt wird.
3. Der Strom, der über die Wallbox in das Elektroauto fließt, zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) inklusive entsprechendem Nachweis laut Energiewirtschaftsgesetz stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
4. Die Ladesäule/Ladestation muss über eine intelligente Steuerung verfügen und in der Liste der förderfähigen Ladestationen aufgelistet sein.
5. Sie haben den Antrag gestellt, bevor Sie die Ladestation verbindlich bestellt beziehungsweise den Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen haben.

Mehr Infos gibt es hier: KfW KfW-Zuschussportal Wallbox

Reihefolge ist sehr wichtig!
1. Sie müssen sich in dem KfW-Zuschussportal regestrieren. (Zum Portal).
2. Sobald Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink erhalten haben, haben Sie 7 Tage Zeit einen Antrag zu stellen.
3. Erst wenn Sie einen Antrag gestellt haben und die Bestätigung erhalten haben (Zuschussreferenr-Nr. und Zuschusskonto-Nr. bekannt sind), können Sie einen Elektriker / eine Unternehmen beauftragen und einen Wallbox kaufen.
4. Sie haben 9 Monate Zeit die Rechnungen bei KfW einzureichen.
5. Die Wallbox mussen Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber z.B. Netze BW GmbH anmelden. (Karte Verteilnetzbetreiber Strom)
6. Sie müssen einen Ökostrom-Tarif abschließen und entsprechend bei der KfW den Nachweis einreichen.